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2. Landesweite Katzenkastrationsaktion 2018 (im Zeitraum 01.11. bis 15.12.2018)
Informationen über das landesweite Projekt zur Verringerung des Katzenelends in Niedersachsen

Erneut findet in der Zeit vom 01. November bis 15.Dezember 2018 eine Katzenkastrationsaktion in Niedersachsen statt.

In einem Bündniszusammenschluss engagieren sich mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz, die Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund praktizierender Tierärzte-Landesverband Niedersachsen/ Bremen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund e.V., dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V., dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in diesem besonderen Projekt.

Dank des Engagements wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.600 streunenden wildlebenden Hauskatzen und Katern ermöglicht.

Die Kastrationsaktion konzentriert sich ausschließlich auf weibliche und männliche verwilderte Hauskatzen ohne HalterIn/BesitzerIn.

Teilnehmen dürfen:

• Tierschutzvereine

• Tierheime

• Privatpersonen, die ehrenamtlich Futterstellen verwilderter Katzen betreuen

 

Die Kastration ist nur im Zeitraum vom 01. November bis 15. Dezember möglich.

 

Ablauf:

• Sie melden die Katze(n) bei Ihrer Tierarztpraxis an und fragen, ob noch Geld im Förderfond der Aktion vorhanden ist • Sie erhalten den OP-Termin • Sie fangen die Katze(n) und bringen sie in die Praxis • Sie weisen sich in der Tierarztpraxis mit Personalausweis aus und/oder legen eine Betriebserlaubnis des Tierheims oder/und Vereinsnachweis des Tierschutzvereins Tierschutzvereine vor.

• Sie holen nach der Operation und Kennzeichnung die Katze(n) ab und übernehmen die Nachpflege bis es der Gesundheitszustand wieder zulässt, sie an ihrem angestammten Ort frei zu lassen

• Wenn eine Vermittlung aufgrund des Verhaltens der Katze erfolgreich erscheint, kann auch diese Möglichkeit gewählt werden

• Die Tierarztpraxis übernimmt die Eintragung ins Register und die Abrechnung der Kosten

 

Quelle: Landesbeauftragte für den Tierschutz

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz