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UNFASSBAR! - KÜKENSCHREDDERN BLEIBT ERLAUBT!

2015 wurden in Deutschland schätzungsweise 48 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet - entweder wurden sie geschreddert oder mit Kohlendioxid vergast.
Im Kern dreht sich die juristische Auseinandersetzung um die Frage, ob wirtschaftliche Interessen von Betrieben über oder unter dem Tierschutz angesiedelt sind.
Männliche Küken sind für Züchter wertlos, sie können keine Eier legen und setzen weniger Fleisch an als weibliche Küken. Für die Brütereien ist es deshalb nicht rentabel, sie großzuziehen.
In zweiter Instanz urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt, dass die Tötung der Küken vereinbar mit dem Tierschutzgesetz ist, solange es dafür einen "vernünftigen Grund" im Sinne des Grundgesetzes gibt. Dieser liegt nach Ansicht der Richter vor.
Für die Brütereien sei der Aufwand bei der Aufzucht männlicher Küken "unverhältnismäßig". Die Tötung der Küken sei "Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch" und für die Erzeuger unvermeidbar. Technische Verfahren, bei der beispielsweise nur noch Eier mit weiblicher DNA ausgebrütet würden, seien noch nicht praxistauglich.
Wir finden dieses Urteil unglaublich, da wirtschaftliche Interessen vor der Achtung vor dem Leben stehen und § 20a GG (Staatsziel Tierschutz) damit nur eine Worthülse bleibt.