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"Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile"

Was schon Aristoteles wusste, gilt gleichermaßen für unseren Einsatz für mehr Tierwohl im In- und Ausland. Denn dieser ist in seinem umfangreichen Ausmaß nur dann machbar, wenn er von möglichst vielen Menschen mitgetragen wird.
Ohne Ihre Unterstützung geht es nicht!

Wir können Tieren nur helfen, wenn wir auf tierliebe Menschen wie Sie zählen dürfen. Ihre finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, dass wir auch in Zukunft zahlreichen Tieren die Chance auf ein besseres Leben ermöglichen und unsere umfangreichen Aufgaben im praktischen und politischen Tierschutz wahrnehmen können.

Als Vereinsmitglied unterstützen Sie unsere praktische und politische Tierschutzarbeit mit einem von Ihnen selbst festgelegten Jahresbeitrag. Bitte beachten Sie, dass der Mindestbeitrag 20 Euro beträgt.

Der bmt e.V. ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.

Den Mitgliedsantrag können Sie hier ganz einfach online ausfüllen.
Druckexemplare können Sie hier herunterladen oder liegen für Sie auch direkt bei uns im Katzenhaus bereit.

Gern halten wir Sie über Vereinsaktivitäten und aktuelle Geschehnisse in unserem Katzenhaus auf dem Laufenden. Geben Sie im Antragsformular dafür bitte an, ob Sie unser kostenloses Vereinsmagazin „Das Recht der Tiere“ und/oder unregelmäßige Infopost erhalten möchten.

JEDE SPENDE HILFT !!!

Als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein sind wir auf jede Spende angewiesen.

Nur durch Spenden, Patenschaften und Erbschaften sind wir in der Lage, die immensen Kosten für Unterbringung, Strom, Heizung, Futter, Medikamente, Operationen und Tierarzt zu bezahlen oder notwendige Reparaturen/Sanierungen an unserem Katzenhaus vorzunehmen.

Aus diesem Grund freuen wir uns über jeden noch so kleinen Betrag, der uns dabei hilft, für die optimale Versorgung unserer Schützlinge aufzukommen! Mit Ihrer Spende tragen Sie wesentlich dazu bei, dass wir auch weiterhin Tieren in Not helfen können.

Sie können entweder allgemein oder zweckgebunden (bspw. Tierarztkosten/Baumaßnahmen/Futter) spenden.

 

Ob zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum bestandenen Examen: Mit einer Geschenkpatenschaft zu einem von Ihnen gewählten Betrag können Sie einem Tierfreund eine große Freude machen.

Wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen auch gerne eine Spendenbescheinigung zu.

Ihre Beiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Der bmt e.V. trägt das Siegel des Deutschen Spendenrates, ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sowie von der Erbschaftssteuer befreit.

 

Unser Spendenkonto:

bmt e.V. Katzenhaus Luttertal
Volksbank Kassel Göttingen eG 
IBAN: DE84 5209 0000 0000 1225 05
BIC: GENODE51KS1

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Patenschaft verändert ein Katzenleben und schenkt Glück... und Ihnen einen neuen tierischen Freund.

 

Jede Katze, die wir bei uns aufnehmen, wird in unserem Katzenhaus fürsorglich und bestmöglich betreut.
Unser Gnadenhof ist ein liebevoller Zufluchtsort und ein Zuhause für viele Katzen, die aus unterschiedlichen Gründen, wie Krankheit, Alter, Unsauberkeit oder Scheuheit kein eigenes Zuhause gefunden oder dieses verloren haben.
Andere Schützlinge müssen (bspw. aufgrund ihres Aussehens oder ihrer besonderen Charakterzüge) etwas länger auf ein passendes Zuhause warten.

Oftmals sind es Tiere, die wenig Glück im Leben hatten: körperliche oder seelische Misshandlung, Vernachlässigung oder der Verlust der Bezugsperson - die Gründe, warum ein Vierbeiner an Körper und Seele erkrankt und letztendlich unvermittelbar wird, sind vielfältig. Diese Erfahrungen können wir den Tieren leider nicht mehr nehmen, aber wir können gemeinsam mit Ihnen eines tun: Dafür sorgen, dass es diesen Tieren zukünftig an nichts mangelt.

Um diesen Tieren die Zeit bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, sind wir auf die finanzielle Unterstützung von Tierfreunden angewiesen.

Mit der Übernahme einer Patenschaft unterstützen Sie uns bei den sehr hohen Kosten, die unsere Schützlinge verursachen, insbesondere der täglichen Pflege, Fütterung sowie der medizinischen Versorgung (wie kostenintensive Behandlungen / Operationen, regelmäßige medizinische Kontrollen, Spezialfutter, Medikamente) und Unterbringung unserer Tiere
.

 

Welche Katzenhaus-Katze Sie mit einer Patenschaft unterstützen, bestimmen Sie selbst.

Patenschaften sind ab einem Monatsbeitrag von 5 Euro möglich. Darüber hinaus können Sie die Höhe Ihres Beitrags selbstverständlich selbst festlegen.

Als Dankeschön erhalten Sie eine individuell gestaltete Urkunde.

Übrigens sind Tierpatenschaften auch wunderbare Geschenke für Menschen, die ein großes Herz für Tiere und selbst schon alles zum Glücklichsein haben.

Patenbesuche sind möglich - bitte sprechen Sie hierfür telefonisch einen Termin mit uns ab.

Mit einer Patenschaft binden Sie sich nicht vertraglich an den bmt. Sie helfen, solange Sie können und wollen. Ihre Patenschaftsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Tierpaten erhalten am Anfang des Folgejahres automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung über die Höhe des gezahlten Beitrags.


Sie können ganz bequem das Online-Formular ausfüllen.
Druckexemplare können hier herunterladen oder liegen für Sie auch direkt bei uns im Katzenhaus bereit.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sie suchen noch nach dem passenden Geschenk zum Geburts-, Jahres- oder anderem Feiertag? Die zu beschenkende Person hat ein großes Herz für Tiere, selbst schon alles zum Glücklichsein und gibt sowieso viel lieber als selbst zu bekommen?

Da haben wir genau das Richtige, denn eine Tierpatenschaft macht doppelt glücklich!

Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir dem Geburtstagskind die entsprechende Patenurkunde inklusive Fotos und Steckbrief des ausgewählten Patentieres zuschicken können.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0551-22832 und via Mail: info@katzenhaus-luttertal.de

Patenschaften für unsere Katzen sind ab einem monatlichen Beitrag von 5,- Euro möglich und können als Jahrespatenschaften angelegt werden. Ob die Patenschaft anschließend weitergeführt wird, entscheiden Sie selbst!


*Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – Ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.

Neben dem Engagement unserer Mitglieder, Spender und Paten sind wir auch auf die Unterstützung von Firmen und Unternehmen angewiesen.
Soziales Engagement wird heutzutage in vielen Firmen großgeschrieben und von Kunden und Partnern gleichermaßen positiv bewertet.

Nutzen Sie Ihr Spendenbudget für eine gute Tat! Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt - Ihre Spende ist damit steuerlich absetzbar.

Jedes Unternehmen verfügt über ein Netzwerk von Kunden und Geschäftspartnern. Dieses kann für den guten Zweck genutzt werden. Kommunizieren Sie Ihr soziales Engagement für unsere Katzen mit Ihren Kunden und zeigen Sie, dass Ihrem Unternehmen der Tierschutz am Herzen liegt.

Mit einer Geldspende geben Sie uns die Möglichkeit, die Spende dort einzusetzen, wo sie gerade am nötigsten gebraucht wird.

Stellen Sie Spendenboxen in Ihren Geschäftsräumen auf oder initiieren Sie eine Sammel-Spendenaktion und bitten Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner, die Aktion zu unterstützen.

Unterstützen Sie uns mit der Bereitstellung von Werbeartikeln oder Sachpreisen bei unseren Veranstaltungen, wenn wir beispielsweise eine Tombola veranstalten.


Gern stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus und veröffentlichen - falls gewünscht - die Spendenübergabe auf unserer Homepage und auf unseren sozialen Medien.

 

Sie sind Gärtner, Elektriker oder anderweitig handwerklich tätig? Neben Sachspenden freuen wir uns auch immer, wenn uns sogenannte Dienstleistungen angeboten werden. Und selbst wenn wir aktuell keinen Bedarf haben sollten, ist es immer eine Erleichterung, wenn man für den Fall der Fälle einen Fachmann in petto hat.

 

In einigen Geschäften, Restaurants oder Praxen ist es möglich, eine Spendendose aufzustellen. Jedes Austellen und Füllen unserer Spendendose hilft uns bei der Versorgung unserer Schützlinge.
Wenn auch Sie ein Geschäft oder eine Einrichtung kennen, die bereit ist, unser Katzenhaus zu unterstützen, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Mit relativ geringem Aufwand können Sie so Tieren in Not helfen und zeigen, dass Ihnen Tierschutz und unsere Schützlinge am Herzen liegen.

Möchten Sie uns helfen und eine Spendendose aufstellen?
Melden Sie sich gerne via Mail (info@katzenhaus-luttertal.de) bei uns!

 

Unsere (Geld-)Spendendosen befinden sich hier:

- Edeka Frischmarkt Gellersen, Düstere-Eichen-Weg 21, 37073 Göttingen
- Naturkost- und Futtermittelfachgeschäft Obermühle, Obere Mühlenstr. 3, 37124 Rosdorf
- Sportteam Freckmann GmbH, Göttinger Str. 38B, 37120 Bovenden
- move4life by nicolai fleischer, Ernst-Fahlbusch-Straße 30, 37077 Göttingen


Wir danken allen Einrichtungen, die bereits für uns sammeln, und freuen uns über weitere Unterstützer!

Erbschaften & Testamente
Mit einer Erbschaft helfen Sie den Tieren auch nach dem Tod


Testamente - Tieren helfen über den Tod hinaus


1. Vorwort

Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,
der Trägerverein unseres Gnadenhofes, der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt e.V.), wurde 2022 stolze 100 Jahre alt und gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Seine historischen Wurzeln reichen bis in das Jahr 1922 zurück. Im zweiten Weltkrieg wurde der Verein zunächst aufgelöst und 1952 neu gegründet mit dem Ziel, Tieren eine Stimme zu geben und ihren Schutz in unserer Gesellschaft zu verbessern.

Der bmt ist im Laufe der Zeit stetig gewachsen und betreibt heute bundesweit zehn Tierheime und elf Geschäftsstellen, die durchschnittlich 5000 bis 7000 Tieren pro Jahr in Deutschland aufnehmen. Darüber hinaus unterstützt der bmt schon viele Jahre Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien mit insgesamt durchschnittlich 1500 Bestands- und 2000 Aufnahmetieren im Jahr.

Dies alles war und ist nur möglich, weil tierliebe Menschen den bmt mit Spenden und ehrenamtlicher Unterstützung zur Seite stehen. Die Einnahmen aus der Tiervermittlung und durch öffentliche Gelder decken noch nicht einmal 25% der Kosten. Aber auch die Spenden hätten den Verein nicht zu dem werden lassen, was er heute darstellt. Nahezu 50% der Einnahmen stammen aus Testamenten. Und insbesondere mit diesen Einnahmen können die Voraussetzungen für ein besseres Leben für die Tiere geschaffen werden. Sei es durch die Aufnahme in ein bmt-Tierheim oder durch die tierschutzpolitische Arbeit des bmt in der Nutztierhaltung. Ohne Nachlässe wären Neubauten und Modernisierungen der Tierheime und Gnadenhöfe nahezu ausgeschlossen und es würde einige Tierheime gar nicht geben. Aus diesem Grunde möchten wir Sie auf den folgenden Seiten ausführlich über das Thema Testamente informieren.

 

2. Wer erbt ohne gültiges Testament?
Immer dann, wenn jemand keine Regelung seiner Erbfolge trifft, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dann wird unmittelbar durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt, wer Erbe wird. Das können Ehegatten, Lebenspartner oder letztendlich der Staat sein.

Zur Orientierung können Sie hier sehen, wer Ihr Erbe wäre, sofern Sie nichts anderes verfügen (es erbt immer der Ranghöhere in der Liste):

1. Ehepartner(in) oder eingetragene(r) Lebenspartner(in)
2. Verwandte 1. Ordnung: Kinder => Enkel => Urenkel
3. Verwandte 2. Ordnung: Eltern => Geschwister => Nichten, Neffen
4. Verwandte 3. Ordnung: Großeltern => Tanten/Onkel => Cousinen, Cousins


Falls jemand keine Verwandten hat und auch nicht verheiratet oder verpartnert ist, wird der komplette Nachlass vom Staat übernommen.

Wenn Sie selbst entscheiden wollen, was mit Ihrem zu Lebzeiten erarbeiteten Vermögen geschehen soll, müssen Sie ein Testament errichten und darin Ihren letzten Willen dokumentieren. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch Erfüllung findet. Es gibt jedoch ein gesetzliches Pflichtteilsrecht. Hier ist geregelt, dass Kinder, Ehegatten und die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des halben Wertes ihres gesetzlichen Erbteils haben, auch wenn sie nicht im Testament bedacht sind.



3. Verschiedene Arten des Testamentes
Egal, in welcher Form Sie Ihren letzten Willen aufsetzen, ist es wichtig, dass Sie eindeutig den Erben bestimmen und die Testamentsabwicklung klar geregelt ist. Hier kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Testamentsvollstreckung, die auch sehr teuer werden kann.
Wenn Sie ein altes Testament ändern möchten, können Sie dies im neuen Testament widerrufen oder auch Ergänzungen zum vorherigen Testament verfassen.


Privatschriftliches Testament
Dieses Testament muss vom Erblasser selbst handschriftlich (nicht mit Schreibmaschine, PC oder von einer anderen Person) verfasst und unterschrieben sein. Da ein neueres Testament das ältere Testament ganz oder teilweise aufheben kann, müssen Ort und Datum der Niederschrift ebenfalls handschriftlich angegeben werden. Die eigenhändige Unterschrift am Schluss muss mit Vor- und Zunamen erfolgen, um Verwechslungen auszuschließen.

Achten Sie darauf, die von Ihnen bedachten Erben eindeutig zu benennen, also Vor- und Zunamen sowie möglichst Geburtsdatum bei Privatpersonen und eine genaue Bezeichnung und Anschrift bei Organisationen, damit Verwechslungen vermieden werden.


Besonderheit beim bmt:
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ist der gesetzliche Träger aller Tierheime und Geschäftsstellen des bmt. Die Tierheime können somit rechtlich nicht eigenständig erben.

Daher sollte immer folgende Formulierung gewählt werden:

 

Beispiel:
Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Katzenhaus Luttertal in Göttingen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere verwendet werden sollen.


Da alle unsere Tierheime separate Konten haben und eigenständig über die Gelder verfügen, ist so sichergestellt, dass das Erbe entsprechend der Bestimmung verwendet wird.

Das gilt ebenso bei der Bestimmung eines besonderen Verwendungszweckes.


Notarielles Testament
 
Ein notarielles Testament wird von einem Notar Ihrer Wahl erstellt und beurkundet. Vor der Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung ist der Notar verpflichtet, Sie als Erblasser bei der Abfassung Ihres Testaments umfassend zu beraten, so dass Ihre Wünsche rechtlich korrekt zum Ausdruck kommen.

Vorteilhaft ist, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann und der Erbe nach Testamentseröffnung sofortige Handlungsmöglichkeiten hat.

Nachteilig ist, dass ein solches Testament kostenpflichtig ist. Je nach Vermögenswert zwischen 165,00 und 1050,00 Euro.


Gemeinschaftliches Testament
Hier besteht die Möglichkeit für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner, ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament zu errichten.
Beim privatschriftlichen Testament muss dieses von einem Partner handschriftlich verfasst und dann von beiden Partnern mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
Das notarielle gemeinschaftliche Testament wird von einem Notar verfasst und ist kostenpflichtig.

Zu beachten ist, dass die gemeinsam getroffenen Verfügungen nur gemeinsam von beiden Partnern geändert werden dürfen. Ist dies nicht gewünscht, soll also der überlebende Partner die Möglichkeit haben, das Testament zu ändern, muss dies entsprechend im Testament vermerkt werden. Bei einer Scheidung [oder Trennung der eingetragenen Lebenspartner] wird das gemeinschaftliche Testament unwirksam.


Erbvertrag
Der Erbvertrag stellt eine Möglichkeit dar, auch mit einer Person, mit der ein gemeinschaftliches Testament nicht geschlossen werden kann oder soll, eine Regelung über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen. Ein Erbvertrag muss allerdings immer von einem Notar beurkundet werden. Die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen sind für den Erblasser bindend und können nicht einseitig wieder aufgehoben werden

 

4. Formen der Zuwendung
Sie können den bmt als Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und so die Weiterführung unserer Arbeit unterstützen. Es ist auch möglich, einzelnen oder allen Bedachten in Ihrem Testament eine Auflage zu erteilen. So kann z.B. ein Vermächtnis mit der Auflage der Betreuung Ihres Haustieres verbunden werden oder der Erbe kann verpflichtet werden, für Ihren Vierbeiner ein gutes neues Zuhause zu finden und die anfallenden Versorgungs- und Tierarztkosten aus dem Nachlass zu bezahlen


Erbe
Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, d.h. er bekommt alles, was dem Verstorbenen gehört hat – also das gesamte Vermögen, aber auch alle eventuell bestehenden Verbindlichkeiten/ Schulden.


Vermächtnis
Ist die Zuwendung einer einzelnen bestimmten Sache, z.B. eines Geldbetrages, eines Wertpapierdepots, eines besonderen Schmuckstücks, einer Immobilie etc. gewollt, so wird der Begünstigte nicht selbst Erbe hinsichtlich des Gegenstandes, sondern bekommt nur einen Anspruch gegen den Erben. Der Erbe ist verpflichtet, die ihm auferlegten Vermächtnisse zu erfüllen, also den zugewandten Gegenstand an den Begünstigten auszuhändigen.



5. Formulierungsbeispiele

Der bmt als Alleinerbe

Hiermit erkläre ich, ……, wohnhaft in ………, Folgendes für den Fall meines Todes: Zu meinem Alleinerben bestimme ich den Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Katzenhaus Luttertal in Göttingen des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen.


Der bmt als Miterbe

Hiermit erkläre ich, ……., wohnhaft in ………, Folgendes für den Fall meines Todes: Als Miterben zu gleichen Teilen setze ich ein: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. , Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln und …….xyz. Mein Vermögen ist ausschließlich für satzungsgemäße Aufgaben des Vereins zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Katzenhaus Luttertal in Göttingen des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen. Weitere Miterben sind: ………………………………………


Der bmt als Vermächtnisnehmer

Hiermit erkläre ich, ………, wohnhaft in ………, Folgendes für den Fall meines Todes: Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln mit Sitz in Köln erhält als Vermächtnis …………. mit der Maßgabe, dass die Gelder ausschließlich für das Katzenhaus Luttertal in Göttingen des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. verwendet werden sollen.


 

Tierbetreuung regeln

In jedem Testament können Sie einsetzen:
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. wird verpflichtet, mein Tier/meine Tiere bis zu dessen/deren Lebensende unterzubringen und zu betreuen.
Dies ist für alle Tierheime und Geschäftsstellen des bmt e.V. jedoch ohnehin eine Selbstverständlichkeit.



6. Aufbewahrung
Das von einem Notar errichtete öffentliche Testament wird von diesem grundsätzlich an das Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung gegeben. Aber auch für Ihr privatschriftliches Testament empfiehlt sich in jedem Fall die (meist kostengünstige) amtliche Verwahrung. Somit ist sichergestellt, dass es aufgefunden wird und nicht in unbefugte Hände fällt. Jedes hinterlegte Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst. Dadurch ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod eröffnet wird und die darin enthaltenen Wünsche den Beteiligten zugehen. Falls eine Hinterlegung beim Nachlassgericht nicht gewünscht ist, empfiehlt es sich, eine Person Ihres Vertrauens über den Ort der Aufbewahrung zu informieren, damit das Testament zu gegebener Zeit sicher gefunden wird. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, das Testament in einem unserer Tierheime zu hinterlegen, wenn wir als Erbe oder Miterbe bedacht sind


7. FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wie erfährt der bmt, dass der Erblasser verstorben ist?

  • Ist das Testament hinterlegt, erhält das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister eine Nachricht über den Sterbefall und das hinterlegte Testament.
  • Sollte eine Privatperson ein Testament finden oder es in Verwahrung haben, so ist diese verpflichtet es unmittelbar nach Kenntnis über den Sterbefall beim Nachlassgericht einzureichen.
  • Das Nachlassgericht eröffnet dann das Testament und der Inhalt wird allen bedachten Personen zugesandt.
  • Je nach Gerichtsstandort kann dies zwischen einem und vier Monaten dauern.

Daher sollten Sie immer auch eine vertraute Person informieren oder im Falle eines Vorsorgevertrages bei einem Bestattungsunternehmen mit diesem vereinbaren, dass der Erbe frühzeitig informiert wird, um schnell alles Wichtige in Ihrem Sinne zu regeln.
 

Wer kümmert sich um die Bestattung?

Da bis zur Testamentseröffnung immer zwischen vier Wochen und vier Monate vergehen, ist es wichtig, dies separat zu klären. Sind keine Angehörigen oder Freunde da, die sich darum kümmern können, sollten Sie den Erben über Ihre Wünsche informieren und sicherstellen, dass dieser unmittelbar über Ihr Ableben informiert wird.

Alternativ kann man auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen, in dem alles geregelt wird.

 

Wer kümmert sich um die Grabpflege?

Da die Wünsche hierzu sehr unterschiedlich sind, sollten Sie in Ihrem Testament festlegen, was genau Sie hier wünschen. Der bmt beauftragt dann in der Regel eine ortsansässige Friedhofsgärtnerei mit der Wahrnehmung und kontrolliert die Umsetzung.

 

Wer kümmert sich um die Wohnungsauflösung?

Die Wohnungsauflösung wird je nach Verfügung im Testament auch vom bmt übernommen. In der Regel können wir unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter einbinden. Kleinere, geringerwertige Haushaltsgegenstände werden wir auf dem Flohmarkt anlässlich unserer Tierheimfeste verkaufen. Wertvolle Gegenstände wie beispielsweise Schmuck, Bilder etc. müssen wir bewerten lassen, um auch diese dann entsprechend dem tatsächlichen Wert zu veräußern. Immobilien werden zunächst von einem neutralen Sachverständigen bewertet. Der Verkauf erfolgt über einen Makler oder ein Inserat gegen Höchstgebot. Dies stellt sicher, dass wir den höchstmöglichen Erlös erzielen und so Ihren letzten Willen für die Tiere effizient umsetzen.

Sollten Sie bestimmte Gegenstände an Freunde oder Verwandte vergeben wollen, sollten Sie dies im Testament entsprechend verfügen.

 

Was passiert mit meinen Haustieren nach meinem Ableben?

Tiere können in einem Testament nicht bedacht werden, da diese rechtlich als Sache betrachtet werden. Von daher müssen besondere Regelungen im Testament getroffen werden. So kann z.B. verfügt werden, dass eine Privatperson ein Vermächtnis bekommt, welches an die Auflage der Übernahme und Versorgung der Tiere geknüpft ist. Es empfiehlt sich hier auch ein Kontrollinstrument wie den vertrauten Tierarzt einzusetzen, um sicherzustellen, dass die Tiere auch weiterhin gut versorgt werden.

Auch der bmt übernimmt selbstverständlich gerne Ihre Tiere. Hier gibt es die Möglichkeit, dass die Tiere an liebevolle Menschen weitervermittelt (selbstverständlich wird auch lebenslang die Tierhaltung kontrolliert) oder die Tiere in einem Tierheim oder Gnadenhof unterbringt. Durch unsere neuen Tierschutzhöfe in Bad Karlshafen und Ering habe wir inzwischen auch die Möglichkeit, Großtiere in bmt-eigenen Einrichtungen aufzunehmen und zu versorgen. In Pfullingen verfügen wir über eine Reptilienstation und Papageienvollieren.

Bitte notieren Sie Gewohnheiten Ihres Tieres (Art des Futters, Zeitpunkt des Fütterns, Allergien, Krankheiten, charakterliche Besonderheiten etc.) auf einem Zettel und hinterlegen Sie diesen gemeinsam mit Impfpässen an einer leicht auffindbaren Stelle in Ihrer Wohnung. Hinterlegen Sie bei Nachbarn oder anderen vertrauenswürdigen Personen eine Nachricht, dass der bmt im Notfall sofort informiert wird und berechtigt ist, Ihre Tiere in seine Obhut zu nehmen.

Eine Verfügung werden wir allerdings nicht erfüllen: Die Einschläferung eine Tieres nach dem Tod des Besitzers. Dies verstößt gegen das Tierschutzgesetz und unsere Auffassung von Tierliebe.

 

Es gibt mehrere Testamente - welches ist gültig?

Ein neues Testament ersetzt das vorherige. Gültig ist damit immer das zuletzt verfasste Testament.

 

Warum einen gemeinnützigen Verein wie den bmt e.V. im Testament einsetzen?

Bei gemeinnützigen Vereinen fallen keine Erbschaftssteuern an. Das Erbe bzw. Vermächtnis kann zu 100% für den verfügten Zweck eingesetzt werden.

 

8.    Ein Versprechen zum Schluss
Der bmt ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und wird neben der jährlichen Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer auch noch einmal von Wirtschaftsprüfern des Deutschen Spendenrates überprüft. Der bmt e.V. und seine ihm angeschlossenen Tierheime und Geschäftsstellen gehen sehr verantwortungsvoll mit den uns zur Verfügung stehenden Einnahmen um.

Bei uns gehen nur 4% bis 5% der Einnahmen für Verwaltungs- und Werbungskosten ab. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert aller größeren Tierschutzorganisationen. Das bedeutet, dass 95 bis 96 Cent von jedem Euro direkt bei den Tieren ankommen. Das war und ist immer unser Ziel gewesen: Mit dem Geld unserer Spender das Optimum für die Tiere zu erreichen.
Das bestätigte uns auch die "Stiftung Warentest" (Ausgabe 01/2022 der Zeitschrift Finanztest). Sie haben 38 Tierschutzorganisationen getestet und wir haben ganz vorne abgeschnitten.

Wir sind uns sehr bewusst, dass die Menschen für das Geld, welches uns vererbt wird, ihr Leben lang schwer gearbeitet haben und mit diesem Wissen gehen wir auch sehr verantwortungsvoll und sparsam mit diesem Geld um, um Ihren letzten Willen und Ihre Erwartungen zu erfüllen.

Bei Fragen rund um das Thema Testament stehen Ihnen der bmt-Vorstand, unsere Beiratsmitglieder und Geschäftsstellenleiter sowie unsere Tierheimleiter gerne zur Verfügung. Bei juristischen Fragen vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu unserem juristischen Beirat.

Weitere Informationen sowie rechtsgültige Formulierungshilfen finden Sie auch in der vom bmt veröffentlichten Broschüre „Tieren helfen – Über das Leben hinaus“.

Der bmt hat am 30. Mai 2017 als einer der ersten Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates das neue Spendenzertifikat verliehen bekommen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Spenden genau dort ankommen, wo sie hinsollen – bei den Tieren.

Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt – ein Vorteil auch für Sie, denn Ihre Spende ist dadurch steuerlich absetzbar.

Wenn Sie uns Ihre Anschrift mitteilen, senden wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenbescheinigung zu. Melden Sie sich in dem Fall bitte per Mail an info@katzenhaus-luttertal.de bei uns.

 

So spenden Sie Sachen


Wir freuen uns immer über Sachspenden - Ihre Sachspenden kommen stets bei bedürftigen Tieren an!

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir aufgrund fehlender Lagerkapazitäten und zum Wohle unserer Tiere nicht alles an Sachspenden annehmen können, sondern nur die Dinge, die wir tatsächlich auch benötigen und die in einem intakten bzw. neuwertigen Zustand sind.
Gebrauchte Katzentoiletten, Haushaltsgegenstände und Möbel, Matratzen, Kopf-/Sofakissen, Teppiche, Gartenstuhlauflagen o.Ä. können wir leider nicht annehmen.

Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte telefonisch (0551-22832) oder per Mail (info@katzenhaus-luttertal.de), welche Spenden aktuell benötigt werden. Mit den Mitarbeitern können Sie besprechen, was Sie spenden möchten.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die Sachspenden zu unseren Öffnungszeiten (Fr. 15-17 Uhr, Sa. 11-13 Uhr) bringen könnten. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit unseren Mitarbeitern telefonisch einen Übergabetermin. Alternativ können Sie für Katzenfutter auch unsere Futterspendenboxen nutzen.


Stets benötigt wird:

  • Nass- und Trockenfutter für unsere Katzen / Kitten (unterschiedliche Marken / Hersteller, sehr gern bspw. auch die großen, "günstigen" Dosen von Aldi).

    Auch hier bitten wir um Verständnis, dass wir nur ungeöffnetes Futter annehmen können; auch sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen sein. Sie können Ihre Futterspende entweder direkt im Katzenhaus abgeben (am besten während der Öffnungszeiten) oder Futter online bestellen und direkt an uns liefern lassen. Sie können aber auch unsere Futterspendenboxen nutzen.

  • Katzenstreu (klumpend), gerne Cat’s Best, aber auch jedes andere Katzenstreu (am besten nicht parfümiert)

  • Katzenspielzeug, Schmusekissen (Katzenminze und Baldrian)

  • Zu unseren Festen benötigen wir für unsere Tombola auch immer attraktive Preise

  • Wasch- und Putzmittel, Seife, Desinfektionsmittel, Müllsäcke

 


Bei Bedarf:

  • Handtücher, Bettwäsche und Decken (diese müssen jedoch maschinenwaschbar sein; bevorzugt die robuste Baumwolle)

  • Kratzbäume

  • Funktionsfähiges, gut erhaltenes Werkzeug; auch Gartengeräte (am besten nach Absprache)

  • Bürobedarf (am besten nach Absprache)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Futtersammelstellen / Futterspendenboxen

Ihre Futterspenden sorgen für Abwechslung im Futternapf!

Vor allem Katzen-Nassfutter wird immer dringend benötigt.

Wenn Sie unser Katzenhaus mit einer Futterspende (Nass-, Trocken-, Kittenfutter, Leckerlis etc.) unterstützen möchten, können Sie das Futter (am besten zu unseren Öffnungszeiten) direkt im Katzenhaus abgeben.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, ins Katzenhaus zu kommen, können Sie auch Futter online bestellen und direkt an uns liefern lassen oder Sie spenden einfach dort, wo Sie einkaufen.

 

Unsere Futterspendenboxen finden Sie in folgenden Märkten:

  • Edeka neukauf-Markt C. Heiwig, Am Bökelern 2, 37136 Ebergötzen
  • Kaufland im Kaufpark Göttingen, Am Kauf Park 2, 37079 Göttingen
  • Kaufland Göttingen Innenstadt, Kurze-Geismar-Straße 28, 37073 Göttingen
  • Kaufland, Elliehäuser Weg 23, 37079 Göttingen

 

Die Futterspendenboxen werden von uns regelmäßig geleert. Ggf. werden wir von dem Geschäft informiert, wenn die Futterspendenbox voll ist; wir holen die Futterspenden dann dort ab.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Futter annehmen können, das noch nicht geöffnet wurde bzw. wo das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist.

 


Kennen Sie ein Unternehmen, das bereit ist, eine Futterspendenbox oder gerne auch eine Spendendose von uns aufzustellen?

Dann rufen Sie uns an oder melden Sie sich gerne via Mail (info@katzenhaus-luttertal.de) bei uns!

 

Wir danken allen Einrichtungen, die bereits für uns sammeln, und freuen uns über weitere Unterstützer!

So spenden Sie Zeit

Gemeinsam schaffen wir mehr!

Egal ob Sie Futtermittellieferant, Dachdecker oder Designer sind - Wir sind über fachkundige Unterstützer aus verschiedensten Branchen dankbar!

Können Sie uns
- bei einem Bauprojekt unterstützen?
- Essen und Getränke für unsere Veranstaltungen zu günstigen Konditionen bereitstellen?
- gute Preise für Druck- & Design-Arbeiten anbieten?

Wenn auch Ihre Firma sich zum Tierschutz bekennt und uns unter die Arme greifen möchte, zögern Sie nicht uns mit Ihrer Idee zu kontaktieren!
info@katzenhaus-luttertal.de | 0551 - 22 83 2

Neben den täglich anfallenden Reinigungsarbeiten (Katzenklos säubern, schrubben, auffüllen; Wäsche waschen, Fenster putzen, Katzenzimmer wischen/fegen, Näpfe spülen etc.) und Katzenfütterungen gibt es viele weitere Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, um uns und unseren Katzen zu helfen:

Handwerkertätigkeiten - Zeigen Sie handwerkliches Geschick!
Hämmern und Werkeln gehören in der Regel nicht zu unseren Steckenpferden, dabei sitzt hier regelmäßig die ein oder andere Schraube locker. Wenn Sie einen Hammer halten können und bei Bedarf auch mal unkonventionelle Wege bei der Behebung eines handwerklichen Problems gehen, freuen wir uns auf Ihre Zuschrift! 

Auch benötigt unser Gnadenhofgelände regelmäßige Pflege (Rasenmähen, Heckeschneiden etc.).

 

Helfen Sie uns bei Veranstaltungen und Festen (Auf-/Abbau, Verkauf)
Um unser Sommerfest zu einem echten Highlight zu machen, sind wir auf Hilfe von außen dringend angewiesen. Ob als Kuchenbäcker*innen, Zeltauf- und wieder -abbauer*in oder als eigener Programmpunkt - Bringen Sie sich und Ihre Vorschläge ein, wir freuen uns auf Ihr Dabeisein und Mitwirken!


Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr kein Fest geplant ist.



Spiel, Spaß und Krauleinheiten

Auch unsere Samtpfoten im Katzenhaus freuen sich über den Besuch von Katzenfreunden, die sie zum Spielen motivieren oder auf Wunsch mit ihnen kuscheln. Insbesondere scheue und zurückhaltende Katzen benötigen eine besondere Aufmerksamkeit. Für diese wichtige Zuwendung bleibt den Tierpflegern im Gnadenhofalltag in der Regel zu wenig Zeit, da sie mit der Reinigung der Katzenzimmer, der Fütterung und der medizinischen Versorgung ausgelastet sind.

Zur Zeit haben wir allerdings sehr viele Katzenstreichler, die sich um unsere Samtpfoten kümmern – und darüber freuen wir uns sehr. Gleichzeitig ist es uns aus diesem Grund derzeit nicht möglich neue Katzenstreichler aufzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Jeder Vermittlung geht eine positive Vorkontrolle voraus!
Dabei wollen wir uns ein Bild vom potentiellen neuen Zuhause unserer Schützlinge machen und - wenn nötig - noch im Vorfeld aufkommende Fragen beantworten sowie Tipps zur Eingewöhnung etc. geben.

Idealerweise wird den vermittelten Katzen nach einer gewissen Zeit ein neuer Besuch abgestattet, um zu schauen, ob sich das Tier gut eingelebt hat.

Wenn Sie über ausreichend Zeit sowie Erfahrung in der Katzenhaltung verfügen, mobil sind und sich im Tierschutz engagieren möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns.

--> BITTE ERKUNDIGEN SIE SICH, OB AKTUELL KONTROLLEURE BENÖTIGT WERDEN <--

Können Sie einen Pflegeplatz für Tiere anbieten?

Manche Katzen sind in dem normalen Tierheimbetrieb nicht glücklich oder müssen intensiver versorgt werden als andere. Für diese Tiere suchen wir liebevolle Pflegefamilien. Wenn Sie Zeit, Platz und vor allem Erfahrung im Umgang mit Katzen haben, dann würden wir uns sehr über Ihre Rückmeldung freuen.

----> Derzeit werden keine Pflegeplätze benötigt <-----

 

Da sich dies aber ändern kann, melden Sie sich bei Interesse gerne telefonisch (0551-22832) oder per Mail (info@katzenhaus-luttertal.de).

Danke...

...sagen wir allen, die uns unterstützen und unsere Tierschutzarbeit erst ermöglichen.


Es ist großartig, dass wir nicht alleine sind und alle ein gemeinsames Ziel haben: Tieren in Not zu helfen!


Wir freuen uns sehr über Menschen wie Sie, die ein großes Herz für Tiere haben. Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre großartige Unterstützung bedanken!

Unser Dank gilt allen Spendern, Mitgliedern, Paten und ehrenamtlichen Helfern!

Ohne Sie wäre unsere wichtige Tierschutzarbeit gar nicht vorstellbar! Danke!